| Kommentar |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten ist die Erfüllung der Anwesenheitspflicht im Kolloquium; entschuldigtes Fehlen ist ausschließlich auf Grund von Krankheit mit Attest/Krankschreibung möglich. Entsprechend des Studienverlaufsplan wird empfohlen, die Keynotes im 4. Fachsemester, nach Abschluss der Schwerpunkte und parallel zur Masterarbeit, zu belegen. Die Gründe hierfür sind: - Die Inhalte des Kolloquiums bieten Einblicke in die fünf Themenfelder Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Diversität, Lebenslanges Lernen, Ethik und ihre jeweilige Bedeutung für HRM und OB. Das Kolloquium rundet damit die fünf Schwerpunkte im M.Sc. HRM & OB integrierend ab. Entsprechend des Studienverlaufsplans haben die Studierenden zum Zeitpunkt des Kolloquiums ihre individuell gewählten Schwerpunkte abgeschlossen und können die dort erworbenen Kompetenzen in die Diskussion mit den Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis einbringen.
- Das Kolloquium bietet den Studierenden die Möglichkeit, im letzten Fachsemester gezielt Kontakte zu knüpfen, die sie beim Einstieg in ihrer anschließenden Berufstätigkeit unterstützen können.
- Durch die regelmäßige Teilnahme am Kolloquium wird sichergestellt, dass die Studierenden während ihrer Masterarbeit mit Dozierenden sowie Kommilitoninnen und Kommilitonen in Kontakt bleiben und weiterhin in ein aktives soziales Netzwerk eingebunden sind.
|