In Rheinland-Pfalz findet seit dem Schuljahr 2001/2002 mit Einrichtung der Schwerpunktschulen die Inklusion von behinderten bzw. benachteiligten Schülern und Schülerinnen im Gemeinsamen Unterricht an Regelschulen statt. Derzeit sind im Primarbereich 169 Grundschulen und 120 in der Sekundarstufe I (RS+ / IGS) am Schwerpunktschulkonzept beteiligt. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt (s. Ministerratsbeschluss vom 18.01.2013)
Für die Durchführung dieses individualisierten Unterrichts auf der Basis zielgleicher bzw. zieldifferenter Lernangebote sind Regel- und Förderschullehrkräfte in gemeinsamer Verantwortung zuständig.
Welche Einstellungsveränderungen, Kompetenzen und die Schaffung besonderer Rahmenbedingungen zu einer gelingenden Umsetzung inklusiver Unterrichtsangebote erforderlich sind, sollen in diesem Seminar erörtert und in der ersten Veranstaltung in nach Zufall festgelegten semesterstabilen lehramtsübergreifenden Arbeitsgruppen, in Anlehnung an die zukünftige berufliche Situation, erarbeitet werden.
- Durch die Mitwirkung von Studierenden mit dem schulartspezifischen Schwerpunkt "Regelschule" (BiWi Modul 3) bietet dieses Seminar die Möglichkeit, die unterschiedlichen Angebote zur individuellen Förderung und die einzelnen Organisationsformen der rheinland-pfälzischen Schularten (GS /RS+/ GY/ IGS /FöS) unter dem übergreifenden inhaltlichen Aspekt: Professionelles Handeln von Lehrkräften im Spannungsfeld von sonderpädagogischer Förderung und inklusiver Bildung aus verschiedenen Perspektiven kritisch zu analysieren.
- Durch den Austausch der Studierenden der einzelnen Ausbildungsgänge innerhalb eines gemeinsamen Seminars werden die einzelnen Arbeitsbereiche und Kooperationsfelder bereits innerhalb der Ausbildung transparent.
- Das hat zwei entscheidende Vorteile,
· zum einen wird den - durch die übliche Trennung der Ausbildungsgänge - beförderten Fehlannahmen und Zuschreibungen gegenüber den anderen Lehrämtern entgegengewirkt
· zum anderen wird deutlich, welche Kompetenzen in der späteren schulischen Zusammenarbeit erforderlich sind, um eine am Bedarf aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtete, d. h. individualisierte Lernbegleitung zu gewährleisten.
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